Wenn mein Kind krank ist…
Liebe Eltern,
heute informiere ich Sie über die Aktualisierung des Umgangs mit Erkältungssymptomen durch die Hamburger Sozialbehörde und einige Neuigkeiten aus der Schule.
1. Wann muss mein Kind zu Hause bleiben?
– Fieber (ab 38,0°C)
– Trockener Husten
– Verlust des Geruchs- oder Geschmacksinns
2. Wann darf mein Kind wieder in die Schule?
– mindestens einen Tag fieberfrei und wieder in gutem Allgemeinzustand bzw. nach den individuellen Vorgaben der Ärztin/des Arztes. Das gilt auch bei Arztbesuch und negativem Testergebnis.
– Wurde das Kind positiv getestet, entscheidet das Gesundheitsamt, ab wann das Kind wieder in eine Grundschule darf bzw. über das Ende der Quarantäne. Das Kind muss mindestens 48 Stunden symptomfrei sein und darf frühestens 10 Tage nach Symptombeginn die Grundschule wieder besuchen
3. Schnupfen und Taschentücher
Bei einfachem Schnupfen dürfen die Kinder wieder in die Schule kommen. Zu Verringerung der Ansteckungsmöglichkeiten, müssen die Taschentücher separat entsorgt werden. Dazu bitten wir Sie, Ihrem Kind eine kleine Tüte mitzugeben. Hier steckt es dann die gebrauchten Tücher hinein.
4. Schulessen
Demnächst können wir mit dem Buffetsystem starten. Die Stadt plant, Buffets wieder zuzulassen. Davon werden auch Ihre Kinder profitieren. Der Caterer bereitet sich schon darauf vor.
5. Kleidung
Grundsätzlich ermöglichen wir den Kindern eine Pause mit Bewegung an der frischen Luft. Bitte kleiden Sie ihre Kinder so, dass sie auch bei einem kleinen Schauer trocken bleiben. Regenschirme sind aufgrund der Verletzungsgefahr in der Grundschule nicht erlaubt. Bei starkem Regen, wie heute, behalten wir die Kinder in den Pausen drinnen. Meist verlaufen die anschließenden Stunden weniger konzentriert als üblich. Daher stellt das nur eine Notlösung dar.
In den Klassenräumen werden wir auch bei jetzt abnehmenden Temperaturen gut lüften. Dadurch halten wir die Luftqualität hoch und das Infektionsrisiko gering. Auch das bitten wir Sie, bei der Kleidungsauswahl für Ihre Kinder zu berücksichtigen.
Bitte beachten Sie auch die Informationsgrafik der Hamburger Sozialbehörde im Anhang. Die Regelungen gelten für Schule und Kita gleichermaßen. Ab Klasse 5 gelten noch gesonderte Regelungen.